Das Alter ab dem in Deutschland Shisha geraucht werden darf ist in Deutschland gesetzlich festgelegt und liegt bei 18 Jahren. Das gilt neben der klassischen Wasserpfeife auch für E-Shishas.
Welches Gesetzt regelt das Alter für den Shisha-Konsum?
Sowohl die Abgabe von nikotinhaltigen Erzeugnissen an Minderjährige, als auch der Konsum nikotinhaltiger Erzeugnisse durch Minderjährige ist laut Jugendschutzgesetzt (JuSchG) §10 verboten. Hier der Paragraph im Wortlaut:
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Auch wenn häufig angenommen wird, dass Shisha rauchen bereits ab 16 oder gar 14 Jahren erlaubt ist, kann dem Gesetzestext ganz klar entnommen werden, dass das Shisha-rauchen in Deutschland unter 18 Jahren nicht erlaubt ist. Mit der Formulierung „andere nikotinhaltige Erzeugnisse“ sind auch E-Shishas die keinen Tabak enthalten bzw. verbrennen über diesen Paragraphen geregelt und fallen damit ebenfalls unter die Altersfreigabe von 18 Jahren. Diese Gesetzeserweiterung gilt seit dem 01. April 2016, damit wurde das Gesetz an die wachsende Zahl der E-Shisha Konsumenten, auch minderjähriger, in Deutschland angepasst.
Ab wann darf ich nikotinfreie Dampfsteine rauchen?
Auch das Rauchen von Dampfsteinen, die kein Nikotin enthalten fällt unter §10 des Jugendschutzgesetzes. Shiazo Dampfsteine dürfen in Deutschland also genau wie Shisha Tabak erst ab 18 Jahren konsumiert und auch nur an volljährige Personen verkauft werden.
Wie erfolgt die Alterskontrolle beim Kauf von Tabak?
Im Ladengeschäft wird das Alter mittels des vorgelegten Ausweises kontrolliert. Auch Online-Shops sind verpflichtet zu prüfen, ob Kunden mindestens 18 Jahre alt sind. Pakete die Tabakwaren enthalten werden häufig zusätzlich von Paketzustellern wie DHL nur an volljährige Personen übergeben. Das Versenden von Tabak an Packstationen ist nicht gestattet, da keine Alterskontrolle erfolgen kann.
Ab wann darf man in Österreich & der Schweiz Shisha rauchen?
Österreich
In Österreich ist das Rauchen einer Shisha, wie auch in Deutschland, ab dem Alter von 18 Jahren gestattet.
Schweiz
In der Schweiz wird die Abgabe von Tabakprodukten in den Kantonen geregelt. Je nach Kanton ist dies ab einem Alter von 16 oder 18 Jahren erlaubt. Daran geknüpft ist ebenfalls der Konsum des Tabaks.
Fazit
Das Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas, Hookah) und E-Shishas ist nichts für Kinder oder Jugendliche und in Deutschland erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Dies gilt auch für Dampfsteine, die kein Nikotin enthalten.