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Shisha Tabak 25g Gesetz

In der siebten Verordnung zur Änderung der Verbrauchersteuerverordnungen wurde ein Passus aufgenommen, welcher den Verkauf von Shisha Tabak nur noch in einer Menge von 25 Gramm erlaubt. Im Wortlaut steht dort:

„Für Wasserpfeifentabak nach § 1 Absatz 2b des Gesetzes sind nur Packungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm zulässig.“

Ab dem 01.07.22 darf Tabak also nur noch in einer 25g Verpackung verpackt und verkauft werden.

Welches Ziel hat die Shisha Tabak 25g Verordnung?

In Shisha Bars soll eine Einheit Tabak an den Kunden rausgegeben werden und in dieser Einheit sollen die Bars auch einkaufen. Da dies in vielen Shisha Bars in der Vergangenheit nicht so gehandhabt wurde und stattdessen Shisha Tabak in größeren Mengen erworben wurde gibt es nun eine neue Verordnung. Mit der Begrenzung auf 25g Shisha Tabak ab dem 01.07.22 soll diese nun dafür sorgen, dass Shisha Bars keine andere Möglichkeit haben den Shisha Tabak in größeren Mengen zu erwerben.

Welche Auswirkungen hat die 25g Shisha Tabak Verordnung?

Fakt ist, dass Shisha Tabak ab dem 01. Juli 2022 nur noch in Packungsgrößen von 25 Gramm abgepackt werden darf. Bis zum Ende des Jahres 2022 dürfen noch Restbestände an Tabak in größeren Verpackungseinheiten abverkauft werden. Ab dem 01.01.2023 ist aber definitiv Schluss mit 200g oder gar 1kg Dosen Shisha Tabak.

Vielfach bemängelt wurde der anfallende Verpackungsmüll.
Da der Tabak nur noch in sehr kleinen Einheiten angeboten wird, entsteht deutlich mehr Müll als bei einer größeren Mengeneinheit wie 200g oder den 1kg Dosen.

Neben der gestiegenen Kosten des Shisha Tabak durch die Steuererhöhung, müssen Kunden nun mit einer zusätzlichen Preissteigerung durch die kleine Verpackungseinheit rechnen.

Zudem wird gemutmaßt, dass Shisha Bar Betreiber nun ein noch größeres Interesse daran haben Tabak in größeren Verpackungseinheiten auf dem Schwarzmarkt zu erwerben.

Kann die Shisha Tabak 25g Regel noch gekippt werden?

Die Verordnung ist rechtskräftig und wird ab dem 01.07.22 durchgesetzt. Es gab die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Das haben neben dem Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse (BVTE) und der European Shisha Community Alliance auch Hersteller wie Al Fakher getan. Allerdings haben diese Stellungnahmen das Bundesministerium der Finanzen nicht vom ursprünglichen Entwurf abbringen lassen.

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